Wie man aus fressenden Ratten ein Vaping-Verbot bastelt

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine neue Stellungnahme (003/2026) zu Kühlstoffen in E-Zigaretten veröffentlicht. Parallel dazu wird in Berlin bereits konkret ein Verbot von Menthol und 13 weiteren Inhalts- und Kühlstoffen vorbereitet, das per einfacher Änderung der Tabakerzeugnisverordnung umgesetzt werden kann und damit ohne echte Parlamentsdebatte beschlossen würde. 

Da Menthol in fast allen gängigen Geschmacksrichtungen enthalten ist, würde ein solches Maßnahmenpaket schätzungsweise bis zu 80 Prozent der heute verwendeten Aromen treffen und käme damit einem faktischen Aromenverbot durch die Hintertür gleich. 

Vor diesem Hintergrund liest sich die BfR-Stellungnahme wie eine Warnsirene: Kühlstoffe könnten gesundheitliche Risiken bergen, bei mittlerem und hohem Konsum sei ein Gesundheitsrisiko möglich, deshalb rate die BfR von der Verwendung dieser Stoffe in E-Liquids ab. Wer nur diese Botschaften mitnimmt, bleibt mit dem Eindruck zurück, Kühlstoffe seien ein eigenständiges Gesundheitsproblem, das möglichst schnell und weitgehend aus E-Zigaretten verbannt werden sollte.

Doch die präsentierte Analyse zeichnet sich durch einen extremen Tunnelblick aus. Das Vorsorgeprinzip wird so weit  gedehnt, dass die Prinzipien der Schadensminimierung (Harm Reduction) vollständig unter den Tisch fallen.

1. Von Ratten, die Liquids essen – Die methodische Sackgasse

Der wohl eklatanteste Punkt: Das BfR warnt vor Schäden an Leber und Nieren. Klingt dramatisch – bis man liest, wie diese Daten erhoben wurden. Da kaum Daten zur Inhalation vorliegen, nutzt das BfR Studien zur oralen Aufnahme bei Tieren.

Das bedeutet im Klartext: Man hat Ratten und Mäusen diese Stoffe zu fressen gegeben und daraus Rückschlüsse auf Menschen gezogen, die den Dampf einatmen. Das BfR gibt selbst zu, dass die Datenqualität niedrig ist und man gar nicht sagen kann, ob das Risiko damit über- oder unterschätzt wird. Seriöse Wissenschaft sieht eigentlich anders aus.

Je nach Studiendauer wird ein kritischer MOE‑Wert von 100, 200 oder sogar 600 angesetzt; wird dieser unterschritten, „kann ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden“. Gleichzeitig schreibt das BfR im Text selbst, dass der MOE weder ein Grenzwert noch eine Sicherheitsschwelle sei, sondern lediglich ein Instrument, um mit unsicheren Daten vorsichtig umzugehen. Trotzdem werden die Ergebnisse im Sprachgebrauch so zugespitzt, dass beim Leser nicht Unsicherheit, sondern Gefahr hängen bleibt: Die Sicherheitsmarge werde unterschritten, ein gesundheitliches Risiko sei „gegeben“, das BfR rate von der Verwendung der Kühlstoffe in E‑Liquids ab. Die wissenschaftliche Vorsicht auf methodischer Ebene kippt in politische Eindeutigkeit.

2. Die fehlende Referenz: Wo ist die Zigarette?

Ein Markenzeichen einseitiger BfR-Berichte ist das konsequente Ausklammern des relativen Risikos. In der gesamten Stellungnahme findet kein Vergleich mit den toxischen Emissionen einer herkömmlichen Tabakzigarette statt. Eine seriöse gesundheitliche Einordnung müsste daher zwingend die Frage stellen, wie sich das zusätzliche Risiko durch Kühlstoffe im Dampf zu den massiv höheren, gut belegten Risiken des Tabakrauchens verhält. Fehlanzeige. 

Die Folge ist eine künstliche Dramatisierung. Kühlstoffe erscheinen als eigenständiges Großproblem, weil sie nicht in Relation zur Hauptalternative der Zielgruppe, der Tabakzigarette, gesetzt werden. Für die gesundheitspolitische Bewertung ist das ein gravierender Mangel.

Für eine Behörde, die für die öffentliche Gesundheit zuständig ist, ist das fatal. E-Zigaretten existieren nicht im luftleeren Raum, sie sind eine Alternative für Raucher. Wenn man Risiken isoliert betrachtet, ohne zu erwähnen, dass der Umstieg die Schadstoffbelastung massiv senkt, betreibt man keine Aufklärung, sondern Panikmache.

3. Aromen: Nur ein “Lockmittel” für Jugendliche?

Das BfR betrachtet Kühlstoffe und Aromen rein unter dem Aspekt der “Attraktivität”. Es wird behauptet, diese Stoffe dienten vor allem dazu, Jugendlichen den Einstieg zu erleichtern.

Attraktivität wird dabei ausschließlich negativ kodiert: als Treiber von Konsum, Einstieg und Intensivierung. Vollständig ausgeblendet bleibt die andere Seite derselben Medaille: Für erwachsene Raucher können genau diese Eigenschaften der entscheidende Hebel sein, um dauerhaft vom Tabakrauch wegzukommen. Ein angenehmeres Geschmackserlebnis, weniger Hustenreiz, eine klare geschmackliche Distanz zum Zigarettenrauch – all das kann die Umstellung auf E‑Zigaretten erleichtern und Rückfälle reduzieren. Der potenzielle Nutzen von Kühl‑ und Mentholaromen im Rahmen von Schadensminderung wird im Dokument nicht einmal erwähnt, geschweige denn sachlich gegen die Risiken abgewogen.

Die sensorische Abgrenzung vom Tabakgeschmack ist ein wichtiges Werkzeug beim Rauchstopp, kein “Lifestyle-Zusatz”.

4. Die Folgen von Verboten? “Kein Kommentar”

Besonders entlarvend ist, dass die negativen Konsequenzen einer möglichen Regulierung oder eines Verbots komplett ausgeklammert werden.

Bei den empfohlenen Maßnahmen zeigt sich diese Blindheit gegenüber realen Konsummustern. Zur Verringerung des Gesundheitsrisikos nennt das BfR staatliche Regulierung, Verzicht oder Konzentrationsreduktion seitens der Hersteller und schließlich den Verzicht der Verbraucher auf E‑Zigaretten bzw. Liquids mit Kühlstoffen. Was überhaupt nicht diskutiert wird, sind die naheliegenden Nebenwirkungen dieser Logik. Ein Verbot oder die faktische Verdrängung gefragter Kühlstoffe aus regulierten Produkten führt nicht automatisch zu weniger Nachfrage, sondern sehr wahrscheinlich zu Verlagerung: in Richtung Selbstmischung mit hochkonzentrierten Rohchemikalien oder in Richtung Schwarzmarkt‑Liquids ohne Deklaration und Qualitätskontrolle.

Noch gravierender ist die mögliche Rückkehr zum Rauchen. Wenn menthol- oder kühlstarke Liquids verschwinden, ist es plausibel, dass ein Teil der Nutzer entweder gar nicht erst auf E‑Zigaretten umsteigt oder wieder zu Zigaretten greift, einschließlich illegaler mentholhaltiger Produkte. In der Public‑Health‑Bilanz kann eine Regulierung, die ein vergleichsweise kleines Zusatzrisiko bei E‑Zigaretten senkt, aber gleichzeitig Raucher am Tabak festhält oder zu ihm zurücktreibt, am Ende mehr Schaden anrichten als nutzen. Trotzdem findet sich im Papier keine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesen Verdrängungs‑ und Rückfalleffekten.

Das BfR empfiehlt dem Staat die Regulierung bzw. ein Verbot, wäscht sich aber bei den realen Folgen (wie unkontrollierten Schwarzmarkt-Importen mit wirklich gefährlichen Inhaltsstoffen) die Hände in Unschuld.

Fazit

Unterm Strich ist die BfR‑Stellungnahme ein Beispiel dafür, wie eine formal korrekte, aber sehr eng geführte Risikobewertung am Ende ein politisch verzerrtes Bild erzeugt. Unsicherheiten werden systematisch in Richtung Gefahr interpretiert, der wichtigste Vergleichsmaßstab – Tabakzigaretten – fehlt, mögliche Nutzen und Nebenwirkungen von Regulierung bleiben außen vor. Wer dieses Dokument liest, sollte sich bewusst sein: Es beschreibt einen toxikologischen Ausschnitt unter maximal vorsichtigen Annahmen, aber keine ausgewogene Risiko‑Nutzen‑Bewertung von Kühlstoffen in E‑Zigaretten im Kontext realer Konsumentscheidungen. Genau diese Einseitigkeit macht die Stellungnahme problematisch – nicht weil sie Gefahren benennt, sondern weil sie so tut, als wäre das schon die ganze Wahrheit.

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